Übernehmen Krankenkassen grundsätzlich die Kosten für Impfungen gegen Hepatitis bei MW Patienten?

Gemäß der Anlage 1 der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über Schutzimpfungen nach § 20d Abs. 1 SGB V   (Schutzimpfungs-Richtlinie/SiR) besteht sowohl bei der Hepatitis A Impfung (S. 8 der Anlage) als auch Hepatitis B Impfung (S. 10 der Anlage) in Verbindung mit § 11 Abs. 1 SiR ein Leistungsanspruch gegen die gesetzliche Krankenversicherung bei einer Krankheit der Leber beziehungsweise einer Krankheit mit Leberbeteiligung.

Zuletzt aktualisiert am 18.04.2016 von Administrator.

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