Übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für die molekulargenetische Untersuchung des ATP7B-Gens bei Verdacht auf eine genetisch bedingte Morbus Wilson Erkrankung?

Nach unserem Kenntnisstand wird die genetische Untersuchung im Rahmen der Diagnosestellung bestenfalls von einem auf Wilson spezialisierten Zentrum angeordnet. In diesen Fällen wird sie nach unseren Informationen in der Regel von der gesetzlichen Kasse erstattet. Bei Bedenken empfehlen wir, gegebenenfalls bei der zuständigen Krankenkasse im Vorhinein anzufragen.

Vorstand des Vereins

Zuletzt aktualisiert am 03.04.2024 von Reinhard Borek.

Zurück zur FAQ-Übersicht